Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. Hierdurch kann ein Vergleich zwischen Immobilien ermöglicht werden, den Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können. Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf haben potenzielle Mieter oder Käufer das Recht, die Vorlage eines Energieausweises vom Eigentümer, Vermieter oder Verkäufer einzufordern. Mit Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches seit dem 1. November 2020 gilt und letztmalig zum 01. Januar 2024 novelliert wurde,, sind Verkäufer oder Vermieter verpflichtet, den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige zu benennen. Bei Wohnungsbesichtigungen muss der Ausweis auf Verlangen vorgezeigt werden. Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland im GEG geregelt. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Energieausweisen. Welcher Energieausweis für das jeweilige Gebäude notwendig ist, regeln die Anforderungen und Grundlagen des GEG.

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Energieausweis verbrauchsorientiert:

Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist für Eigentümer von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden. Er kann auf Grundlage von gemessenen Verbrauchsdaten erstellt werden. Bei dem Verbrauchsausweis werden zur Ermittlung des Energiekennwertes und der Effizienzklasse der Immobilie die Verbrauchsdaten aus den letzten, mindestens 3 aufeinander folgenden Heizkostenabrechnungen oder der Abrechnungen des Energielieferanten zu Grunde gelegt. Mit Ausstellung des Energieausweises erfolgt eine nach GEG vorgeschriebene Registrierung des Dokumentes beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Diese Art des Energieausweises ist somit stark nutzerabhängig und somit nur bedingt aussagefähig. Es erfolgt kein Ortstermin zur Datenaufnahme.

Energieausweis bedarfsorientiert:

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist für Eigentümer von Wohngebäuden. Er gibt Aufschluss über die energetische Qualität eines Gebäudes und macht den Energieverbrauch transparent. Für Käufer oder Mieter garantiert er eine sichere Basis für den Vergleich von Objekten und zeigt möglichen Modernisierungsbedarf auf. Ich biete Ihnen einen professionell ausgestellten Ausweis, der sich formell und inhaltlich an die Bestimmungen der aktuell gültigen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hält. Bei dem bedarfsorientierten Energieausweis werden Gebäudedaten (Gebäudehülle, technische Ausstattungen) erfasst und die Immobilie auf Ihre Energieeffizienz vorab untersucht. Ein Ortstermin ist hierbei unabdingbar. Im Gegensatz zum verbrauchsorientierten Energieausweis ist dieser nicht nutzerabhängig, somit aussagekräftiger. Ebenso wie bei dem verbrauchsorientierten Energieausweis erfolgt mit Ausstellung des Energieausweises eine nach GEG vorgeschriebene Registrierung des Dokumentes beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).

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