Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.

Solche Koordinatoren haben mit Ihrer beauftragten Tätigkeit dazu beizutragen, die Bauvorhaben sowie den Bauablauf und spätere Arbeiten an der erstellten baulichen Anlage sicher zu gestalten.

Aufgabe ist es, während der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Es ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe- Plan) zu erstellen, der Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen für gefährliche Arbeiten enthält. Zudem wird eine sogenannten „Unterlage“ gefordert, aus welcher Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten wie Wartung und Instandhaltung des Gebäudes oder der technischen Einrichtungen an der baulichen Anlage erarbeitet werden. Während der Ausführungsphase der Baumaßnahme organisiert und koordiniert der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) die Zusammenarbeit von am Bau beteiligten Unternehmen hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren. Der genaue Leistungsumfang des SiGeKo ist in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.

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