Gutachten

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten ist ein nicht vollständig und ausführlich ausgearbeitetes  Verkehrswertgutachten. Es gibt jedoch ebenso wie ein Verkehrswertgutachten Aufschluss über den Kaufpreis einer Immobilie oder aber den Wert des Objektes bei Verkaufsabsicht. Ein Kurzgutachten schafft Transparenz, wenn ein umfangreiches Verkehrswertgutachten nicht unbedingt erforderlich ist. In einem Kurzgutachten werden die wichtigsten Prüfkriterien zwar aufgezeigt, aber auf umfangreiche Erläuterungen verzichtet. Für die Bewertung von Immobilien und Grundstücken genügt in manchen Fällen (Kauf- oder Verkauf einer Immobilie, Erbschaft usw.) ebenso eine sachverständige Immobilienbewertung in Form eines Kurzgutachtens. Bei einem Termin vor Ort beurteile ich als erfahrener Bausachverständiger die Bausubstanz der Immobilie. Hierbei werden die wesentlichsten Merkmale einschließlich Fotodokumentation schriftlich festgehalten. Während der Erstellung des Kurzgutachtens werden die wichtigsten Prüfkriterien aufgezeigt und auf umfangreiche Erläuterungen verzichtet. Anhand von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Immobilie ist es möglich, ein kostengünstiges Kurzgutachten zum Wert der Immobilie zu ermitteln. Die schnelle Bearbeitungszeit ist ein weiteres Kriterium für ein Kurzgutachten. Das Kurzgutachten enthält wesentliche Angaben zum Grundstück und den baulichen Anlagen. Auf Wunsch können zusätzliche rechtliche Gegebenheiten bewertet werden. 

Verkehrswertgutachten

Egal zu welchem Zweck und mit welchem Hintergrund, Immobilienkauf oder -verkauf, Erbschaft, Schenkung oder Scheidung. Ich erstelle das Verkehrswertgutachten nach gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen.

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Bei Kauf einer Immobilie

Durch die Erstellung eines von mir erstellten Verkehrswertgutachtens werden Sie feststellen können, ob der angebotene Kaufpreis einer Immobilie angemessen ist. Zudem werden Ihnen in naher Zukunft anstehende Sanierungsmaßnahmen aufgezeigt. So erhalten Sie eine hohe finanzielle Planungssicherheit und Sie sparen sich viel Geld und Ärger. Durch das Verkehrswertgutachten erhalten Sie fundierte Grundlagen, welche Sie hinsichtlich der Kaufpreisverhandlung und der evt. anstehenden Finanzierung verwenden können.

Bei Verkauf einer Immobilie

Sollten Sie sich entschlossen haben, Ihre Immobilie zu verkaufen, so kann Ich Ihre Immobilie bewerten. Der Wert Ihrer Immobilie wird unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren ermittelt. Durch die im Gutachten erzeugte Plausibilität werden die Erfolgsaussichten bei der Vermarktung Ihrer Immobilie gesteigert. Durch das sachlich und nach gesetzlichen Vorgaben ausgearbeitete Verkehrswertgutachten erhalten Kaufinteressenten Transparenz und Sicherheit, was eine entscheidende Rolle bei Kaufpreisverhandlungen darstellt. 

Bei Erbschaft oder Schenkung

In Fällen von Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie sind Finanzämter ein entscheidendes Kriterium. Diese fordern von den Erben oder Beschenkten die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert (Marktwert) der übertragenen Immobilie oder Grundstücks. Da die Ermittlung des Wertes vom Finanzamt anhand eines einfachen Standardverfahrens vorgenommen wird, ist der so pauschal vom Finanzamt ermittelte Verkehrswert meistens deutlich höher als der tatsächliche. Als Folge hiervon fällt auch die fällige Steuer höher aus als notwendig. Sie können mit dem von mir erstellten Verkehrswertgutachten, welches den tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) ausweist, die für Sie unzufriedene Bewertung des Finanzamtes revidieren.

Bauschäden

Häufig basieren Bauschäden auf eine Vielzahl von Einzelursachen. Diese Ursachen der Schäden sind nicht einfach zu erkennen und dabei einem einzelnen Gewerk zuzuordnen. Zur Vermeidung von Folgeschäden ist in Schadensfällen unabdingbar, schnell und sachkundig zu handeln. Richtig zu analysieren ist hierbei die Grundvoraussetzung. Mit der notwendigen Kompetenz, Erfahrung und Messtechnik, bin ich als Sachverständiger in der Lage, Ursachen zu erkennen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Egal ob Schäden an oder in Gebäuden, ob Gebäude- oder Grundstücksbestandteile, ich analysiere für Sie vor Ort die Schadensursache, beurteile den Bauschaden und nenne Ihnen kostengünstige Möglichkeiten, um den vorliegenden Bauschaden zu beseitigen. Weitere Folgeschäden und die damit verbundenen Kosten können so vermieden werden. Optional gegen Aufpreis kann ich Ihnen als Bausachverständiger ein Bauschadengutachten und oder ein Sanierungskonzept ausarbeiten, welches die Schadensursache aufzeigt und eine Kostenschätzung für eine notwendige wie effektive Schadenbeseitigung beinhaltet. Falls labortechnische Untersuchungen erforderlich werden, so würde ich diese bei dafür zugelassenen Instituten in Auftrag geben. Die daraus resultierenden Auswertungen werden in das Bauschadengutachten aufgenommen.

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Baumängel

Durch einen gezielten Vergleich zwischen der IST- Beschaffenheit zu SOLL- Beschaffenheit werden Baumängel verdeutlicht. Ein Baumangel liegt vor, wenn eine Abweichung der vorgenannten Beschaffenheit vorliegt. So einfach wie es klingt ist es in der Praxis jedoch nicht. Jede Abweichung ist nicht gleichzusetzen mit einem Mangel und nicht jeder Mangel berechtigt zur Mängelbeseitigung. Die entscheidende Frage ist die vereinbarte Leistung. Wie müssen die Arbeiten des Handwerkers nach anerkannten Regeln der Technik auszusehen? Auf solche Fragen kann ich Ihnen die Antworten präsentieren.

Liegt ein oder mehrere Baumängel vor, so haben Sie als Bauherr Anspruch auf kostenfreie Instandsetzung. Ich überprüfe für Sie die hergestellte Bausubstanz. Sollten Baumängel vorliegen, können Sie diese als Bauherr vor Ablauf der Gewährleistungsfrist Ihrem Auftragnehmer oder dem ausführendem Gewerk mitteilen. Hierzu ist üblicherweise der Gewährleistungszeitraum im Werkvertrag festgelegt. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Fertigstellung bzw. nach der Bauendabnahme.

Als erfahrenen und qualifizierter Bausachverständiger überprüfe ich für Sie, ob eine oder mehrere vertragswidrige Beschaffenheiten ausgeführter Leistungen vorliegen oder ob die Ursache der Baumängel evt. auf ein Ausführungs-, Planungs- oder Materialfehler zurückzuführen ist. Optional kann ich Ihnen hierzu ein ausführliches Bauschadengutachten einschließlich einer Fotodokumentation der vorgefundenen Baumängel anbieten.

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Haben Sie Fragen?

Nehmen Sie gerne für ein unverbindliches Gespräch Kontakt mit mir auf. 

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